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Steuern im Tessin für Expats: Was Sie wissen müssen

  • Autorenbild: Knotted
    Knotted
  • 13. Okt.
  • 3 Min. Lesezeit

Die Schweiz ist bekannt für Effizienz, Stabilität und ein wettbewerbsfähiges Steuersystem – und das Tessin bildet keine Ausnahme. Für Expats ist es wichtig zu verstehen, wie die Besteuerung funktioniert, um einen Umzug zu planen, Einkommen zu verwalten oder einen Immobilienkauf zu erwägen. Obwohl das Schweizer System anfangs komplex wirken kann, sorgen klare Regeln und moderate Sätze dafür, dass es leichter ist als erwartet.

Dieser Leitfaden erklärt alles Wichtige zu Steuern im Tessin – von Einkommens- und Vermögenssteuern über Immobilienabgaben bis hin zu Fristen. Mit der richtigen Vorbereitung können Sie das Leben in Lugano, Bellinzona oder Locarno genießen und gleichzeitig Ihre Finanzen im Griff behalten.


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Einkommensteuer im Tessin: Sätze und Abzüge

In der Schweiz wird die Einkommensteuer auf drei Ebenen erhoben: Bund, Kanton und Gemeinde. Im Tessin werden die kantonalen Steuersätze mit einem Gemeindefaktor multipliziert – der Wohnort spielt also eine wichtige Rolle.

Die Bundessteuer ist progressiv und erreicht bei sehr hohen Einkommen etwa 11,5 %. Die kantonale Steuer im Tessin ist ebenfalls progressiv, aber moderater als z. B. in Genf. Durchschnittliche Haushalte zahlen meist eine kombinierte Steuerlast (Bund + Kanton + Gemeinde) von etwa 12 % bis 22 %, abhängig von Einkommen, Zivilstand und Wohnsitzgemeinde.

Ein alleinstehender Berufstätiger mit einem Einkommen von CHF 120’000 in Lugano bezahlt beispielsweise rund CHF 20’000–24’000 an Steuern. Ein verheiratetes Paar mit zwei Kindern und gleichem Einkommen kann dank Abzügen und Familienzulagen einige Tausend Franken weniger zahlen.

Die Quellensteuer gilt für viele ausländische Arbeitnehmer in den ersten Jahren. Der Arbeitgeber zieht die Steuer direkt vom Gehalt ab, sodass keine Steuererklärung nötig ist, es sei denn, man überschreitet die Grenze von CHF 120’000 oder möchte zusätzliche Abzüge geltend machen. Nach Erhalt der C-Bewilligung oder Überschreiten des Einkommens ist eine jährliche Steuererklärung Pflicht.

Im Tessin sind verschiedene Abzüge möglich: Pensionskassenbeiträge (2. und 3. Säule), Kinderbetreuung, Pendelkosten, Krankenkassenprämien (bis zu einem bestimmten Betrag) und Berufsauslagen. Quittungen aufzubewahren lohnt sich.


Vermögens- und Immobiliensteuern

Die Schweiz besteuert nicht nur Einkommen, sondern auch das Nettovermögen. Im Tessin wird die Vermögenssteuer nur auf kantonaler und kommunaler Ebene erhoben – es gibt keine Bundeskomponente. Die Sätze sind progressiv und beginnen bei etwa 0,15 %, steigen aber bei großen Vermögen auf etwa 0,7 %.

Besteuert werden weltweite Vermögenswerte (Konten, Anlagen, Immobilien), abzüglich Schulden wie Hypotheken. Für die meisten Neuankömmlinge bleiben die Beträge gering, sofern kein großes Vermögen vorhanden ist.

Wer im Tessin eine Immobilie erwirbt, muss mit folgenden Abgaben rechnen:

  • Handänderungssteuer: ca. 2 % des Kaufpreises, fällig bei Vertragsunterzeichnung

  • Jährliche Liegenschaftssteuer („imposta immobiliare“): meist 0,1–0,2 % des steuerlichen Werts, je nach Gemeinde

  • Eigenmietwert: Eigentümer müssen einen fiktiven Mietertrag deklarieren, Hypothekarzinsen und Unterhalt sind jedoch abzugsfähig

Diese Abgaben wirken möglicherweise ungewohnt, werden aber oft durch vergleichsweise niedrigere Einkommensteuern ausgeglichen.


Steuererklärung im Tessin

Sobald man den Ablauf kennt, ist das Einreichen unkompliziert. Im Januar verschickt die Steuerverwaltung Tessin (Divisione delle contribuzioni) Zugangsdaten für die Online-Steuererklärung. Deklariert werden Einkommen, Vermögen, Abzüge und Familiendaten des Vorjahres.

Wichtige Fristen:

  • Formulare kommen meist im Januar oder Februar

  • Ordentliche Eingabefrist: Ende März (Verlängerungen online möglich, oft bis September oder Oktober)

  • Zahlungen erfolgen in Raten (März, Juni, September); auf verspätete Beträge fallen Zinsen an

Wer der Quellensteuer unterliegt, aber zusätzliche Abzüge (z. B. 3. Säule, hohe Pendelkosten, Kinderbetreuung) geltend machen möchte, muss bis 31. März des Folgejahres eine Korrekturanfrage stellen.

Bei komplexeren Fällen – z. B. Auslandinvestitionen, Geschäftseinkommen oder mehreren Immobilien – ist ein lokaler Steuerberater empfehlenswert. Er kennt kantonale Besonderheiten und kommuniziert auf Italienisch mit den Behörden.


Alltagstipps für Expats

  • Wohnortwahl: Gemeinden wie Lugano, Bellinzona und Locarno haben unterschiedliche Steuerfaktoren. Kleinere Orte können günstiger sein, aber Verkehrsanbindung und Wohnkosten spielen ebenfalls eine Rolle.

  • Berufsauslagen dokumentieren: Bahnfahrten, Geschäftsessen oder Homeoffice-Kosten können das steuerbare Einkommen reduzieren.

  • Vorsorge: Beiträge zur 3. Säule (Säule 3a) sind bis zu den Bundeslimiten abzugsfähig und stärken die Altersvorsorge.

  • Familien- und Zivilstand: Ehe oder eingetragene Partnerschaft führt zu gemeinsamer Veranlagung und ermöglicht gewisse Zulagen.

Organisation zahlt sich aus. Digitale Ordner mit Lohnabrechnungen, Kontoauszügen und Belegen erleichtern die Steuererklärung und vermeiden Stress.


Beratungsgespräch vereinbaren

Das Schweizer Steuersystem kann abschreckend wirken, aber im Tessin ist es klar strukturiert und oft günstiger als in vielen europäischen Metropolen. Mit guter Planung lassen sich Abzüge optimieren, Vorschriften einhalten und Investitionen oder Immobilienkäufe vorbereiten.

📲 WhatsApp: +41 76 771 30 22

📧 E-Mail: info@knotted.ch

Vereinbaren Sie ein Steuer-Orientierungsgespräch mit unserem Team. Wir erklären Ihnen Einkommens-, Vermögens- und Immobiliensteuern im Tessin, geben Fristen weiter und empfehlen Strategien, die zu Ihrem Expat-Profil passen – damit Sie das Leben unter der südtessiner Sonne genießen können.

 
 
 

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